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Kundenadressen sind im sprichwörtlichen Sinne bares Geld wert. Das bringt auch das Risiko mit sich, dass eine gewisse kriminelle Energie motiviert wird, um sich missbräuchlich in den Besitz dieser wertvollen Informationen zu bringen.
An erster Stelle stehen natürlich Maßnahmen, die den Datenmissbrauch entweder verhindern oder doch soweit wie möglich erschweren. Damit schützen Firmen nicht nur ihr „Kapital“ in Form von Kundenadressen, sondern auch die berechtigten Interessen ihrer Kunden gegen die missbräuchliche Verwendung ihrer gespeicherten Daten.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen Kundendaten zumindest vorübergehend Dritten zugänglich gemacht werden müssen, zum Beispiel Dienstleistern zur Durchführung eines Mailings oder Call-Centern zur Durchführung einer telefonischen Kampagne. Hier bieten sich
Kontrolladressen als Mittel an, um das in den Dienstleister gesetzte Vertrauen effektiv kontrollieren zu können.
Kontrolladressen sind Adressen im Bestand, hinter der eine konkrete Vertrauensperson steht. Die Person hinter der Kontrolladresse sollte möglichst keinen von außen leicht erkennbaren Bezug zu der Firma haben, die die Kontrolladressen einsetzt (keine Mitarbeiter oder deren Angehörige). Es sollten mehrere unterschiedliche Kontrolladressen in den Bestand eingefügt werden. Diese sollten geografisch über das Absatzgebiet verteilt sein.
Damit eine Kontrolladresse ihren Zweck erfüllt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zum Einen muss gewährleistet sein, dass die Kontrolladresse tatsächlich zustellbar ist,
also die entsprechende Person über die Kontrolladresse tatsächlich erreicht wird.
- Zum Anderen muss die Kontrolladresse so verändert werden, dass die Verwendung
der Kontrolladresse eindeutig festgestellt und vor allem der Ausgangspunkt
nachvollzogen werden kann. Zur Verfremdung eignen sich vor allem Vorname und
Nachname. Straße, Postleitzahl und Ort scheiden aus, da diese Verfremdungen, durch
eine postalische Prüfung entfernt werden würden. Für Vornamen bieten sich vor allem
die Ergänzung eines zweiten fiktiven Vornamens an. Nachnamen können durch fiktive
Doppelnamen verfremdet werden.
Beispiel für
Verfremdungen in Kontrolladressen:
Name der Person:
Hildegard Müller
Mögliche Verfremdungen:
-Hildegard Müller-Heinrich
-Hildtrut Müller
-Hildegard A. Müller
- Die Vertrauensperson darf die Form der Kontrolladresse nicht für die Kommunikation
(z. B. Bestellung) bei anderen Unternehmen verwenden.
- Die Vertrauensperson meldet jede Kontaktaufnahme über die Kontrolladresse an den
Auftraggeber.
Obwohl der Aufbau eines Systems an Kontrolladressen nicht einfach ist, ist diese Aufgabe für sensible Daten unerlässlich. Bereits die Kenntnis, dass der Bestand mit Kontrolladressen überwacht wird, kann den Datendiebstahl verhindern bzw. entscheidend dazu beitragen, die missbräuchliche Verwendung der Daten aufzudecken.
Jedes Mal, wenn die Kunden- oder Interessentendaten außer Haus gegeben werden, muss ein neuer Satz von Kontrolladressen beigemischt werden. Nur so kann eine eindeutige Rück-verfolgung gewährleistet werden.
Mit der Funktion
listguard können an jeder beliebigen Stelle einer Verarbeitungskette mit der
DQ Batch Suite Kontrolladressen in einen Adressbestand eingefügt werden. So kann gewährleistet werden, dass die Kontrolladressen sicher und unverfälscht in den erzeugten Ausgabebestand gelangen ohne einem der vorgehenden Verarbeitungsschritte „zum Opfer zu fallen“ oder verfälscht zu werden.
Mit Hilfe von Kontrolladressen kann im Übrigen auch verfolgt werden, wann und in welcher Qualität ein Mailing tatsächlich seine Adressaten erreicht